tprime

Allgemeine Geschäftsbedingungen

tprime IT GmbH — AGB v1.1

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand, Rechtsnatur der Leistungen, Vertragsschluss und Einbeziehung der AGB

1.1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der tprime IT GmbH („Auftragnehmer") und ihren ausschließlich unternehmerisch tätigen Kunden („Kunde") im Zusammenhang mit der Erbringung von IT-Dienstleistungen, Projekten und sonstigen Leistungen. Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

1.1.2 Der Auftragnehmer erbringt IT-Dienstleistungen im Rahmen laufender Serviceverträge, projektbezogener Leistungen sowie nach Zeitaufwand abzurechnender Einzelaufträge sowie Beratungsleistungen. Die Art und der Umfang der konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag oder dem durch den Kunden angenommenen Angebot oder der jeweiligen Auftragsbestätigung (der „Vertragsumfang").

1.1.3 Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers stellen Dienstverträge im Sinne von § 611 BGB dar, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein abweichender Leistungserfolg vereinbart wurde. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere im Sinne eines Werkvertrags, ist nicht geschuldet. Eine Beurteilung, ob die in Auftrag gegebenen Leistungen seinen Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen, hat durch den Kunden zu erfolgen.

1.1.4 Der Vertrag kommt durch beidseitiges Unterzeichnen eines individuellen Vertrags, der Bestätigung eines Angebots durch den Kunden oder durch Übersendung einer Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Die Frist zur Annahme eines Angebots beträgt sieben Tage, soweit nicht anders geregelt. Der Kunde erkennt mit Vertragsschluss die Geltung dieser AGB an.

1.2 Laufzeit, Leistungsanpassungen und Preise

1.2.1 Laufzeitverträge haben vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Kündigungen müssen per E-Mail an buchhaltung@tprime.de gesendet werden.

1.2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungen anzupassen, soweit dies ohne wesentliche Nachteile für den Kunden zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit oder aufgrund technischer Weiterentwicklungen erforderlich ist.

1.2.3 Vom Auftragnehmer dem Kunden vorvertraglich überlassene Gegenstände (z.B. Vorschläge, Testprogramme, Konzepte) sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht genutzt werden. Im Übrigen gelten auch für das vorvertragliche Schuldverhältnis die Regelungen dieser AGBs des Auftragnehmers.

1.2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit hierdurch keine wesentlichen Vertragsinhalte (insbesondere Art und Umfang der geschuldeten Leistungen, Laufzeit oder Kündigungsfristen) zum Nachteil des Kunden abgeändert werden. Über Änderungen der AGB wird der Kunde mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform informiert. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf das Widerspruchsrecht wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.

1.3 Leistungserbringung

1.3.1 Der Auftragnehmer ist frei darin, welche Mitarbeiter, freien Mitarbeiter oder andere Dienstleister er für die Erbringung der Leistungen gegenüber dem Kunden einsetzt. Der Kunde ist nicht befugt, diesen Mitarbeitern, freien Mitarbeitern und vom Auftragnehmer eingesetzten Dienstleistern Weisungen zu erteilen oder in seinen Betrieb einzugliedern.

1.3.2 Ort der Leistungserbringung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Auftragnehmers.

1.3.3 Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitgestellt werden. Die Funktionsfähigkeit von Software setzt voraus, dass die jeweils angegebenen Systemvoraussetzungen beim Kunden eingehalten sind.

1.3.4 Der Auftragnehmer vermittelt Hosting-Dienstleistungen ausschließlich über externe Dienstleister („Hosting-Provider"), die vom Kunden entweder direkt beauftragt werden oder die der Auftragnehmer spezifisch für den Kunden beim Hosting-Provider beauftragt und an den Kunden weiterleitet. Die Auswahl des Hosting-Providers liegt im Ermessen des Auftragnehmers.

Die Verantwortung für den Betrieb, die Verfügbarkeit, die Vertragserfüllung sowie die Mängelhaftung der gehosteten Systeme (einschließlich etwaiger Ausfallzeiten, Datenverluste, Störungen usw.) liegt ausschließlich beim jeweiligen Hosting-Provider. Der Auftragnehmer ist nicht Betreiber und übernimmt ausdrücklich keine eigene Gewähr oder Haftung für Leistungen, die vollständig oder teilweise durch Dritte erbracht werden.

Soweit der Auftragnehmer im Supportfall als Ansprechpartner tätig wird, geschieht dies als reine Service- und Vermittlungsleistung, ohne eigene Einstandspflicht für technische Hosting-Leistungen. Ansprüche im Zusammenhang mit Hosting-Diensten sind ausschließlich gegenüber dem Hosting-Provider geltend zu machen.

1.4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1.4.1 Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Der Auftragnehmer kann regelmäßige Leistungen monatlich abrechnen.

1.4.2 Alle Rechnungen werden grundsätzlich vom Auftragnehmer via SEPA eingezogen. Grundsätzlich gilt, dass alle Rechnungen spätestens 7 Kalendertage nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt. Einwendungen gegen eine Abrechnung sind vom Kunden spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang in Textform geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist ist eine Korrektur nur möglich, wenn der Kunde die Unrichtigkeit nicht zu vertreten hat. Die Fälligkeit der Rechnung bleibt unberührt, wenn der Kunde Einwendungen erhebt. Etwaige Korrekturen der Rechnungen werden durch Gutschriften in Folgerechnungen oder durch Korrekturrechnungen berücksichtigt. Rücklastschriftkosten, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde.

1.4.3 Sofern Leistungen außerhalb des vereinbarten Servicezeitraums erbracht wurden, werden Stundensätze mit folgenden Zuschlägen versehen: 100 % Werk-, Sonn- und Feiertags.

1.4.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Leistungserbringung allgemein gültigen Preisen des Auftragnehmers berechnet. Soweit eine Preisliste des Auftragnehmers vorliegt, ist diese anzuwenden. Die Abrechnung nach Aufwand erfolgt unter Vorlage der bei dem Auftragnehmer üblichen Tätigkeitsnachweise. Der Kunde kann den dort getroffenen Festlegungen binnen zwei Wochen nach Zugang der Abrechnung in Textform widersprechen. Nach Ablauf dieser zwei Wochen ohne Einwände des Kunden gelten die Tätigkeitsnachweise als anerkannt.

1.4.5 Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten werden in Abhängigkeit vom Dienstsitz des Mitarbeiters des Auftragnehmers berechnet. Reisezeiten und Kosten entstehen auf Reisen zwischen dem Dienstsitz des Mitarbeiters und dem jeweiligen Einsatzort des Kunden bzw. zwischen verschiedenen Einsatzorten des Kunden.

1.4.7 Preisänderungen sind einmal jährlich zulässig, sofern sich beispielsweise die eigenen Kosten des Auftragnehmers nachweislich erhöht haben. Die Preisanpassung ist dem Kunden mindestens vier Wochen im Voraus in Textform mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, gestiegene Vorlieferantenpreise sowie erhöhte Lohn-, Material- oder Fremdkosten, die nach Vertragsschluss, jedoch vor oder während der Leistungserbringung eintreten, an den Kunden weiterzugeben, sofern diese nachweislich zu einer nicht nur unerheblichen Steigerung der Gesamtkosten führen. Der Kunde wird über die beabsichtigte Anpassung in Textform informiert. Beträgt die Anpassung weniger als 5 % der Gesamtvergütung, gilt sie als vereinbart, sofern der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen in Textform widerspricht. Bei höheren Anpassungen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht hinsichtlich der betroffenen Leistungen zu.

1.4.8 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder des Auftragnehmers anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Einwendungen gegen Rechnungen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung fälliger Zahlungen, sondern werden ggf. im Folgemonat durch Gutschrift berücksichtigt.

1.4.9 Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden Versand-, Zoll-, Rückgabekosten und Steuern, die nicht explizit im Angebot ausgewiesen sind, trägt der Kunde.

1.5 Leistungstermine, Verzug

1.5.1 Feste Leistungstermine sind ausdrücklich in dokumentierter Form zu vereinbaren. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten und Subunternehmer rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.

1.5.2 Wenn eine Ursache, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung"), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.

1.5.3 Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann der Auftragnehmer auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb ihres Verantwortungsbereichs.

1.5.4 Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung des Auftragnehmers vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen des Auftragnehmers innerhalb angemessener gesetzter Frist in Textform erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht.

1.5.5 Gerät der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,25 % des Preises für den Teil der Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % dieses Preises. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers beruht.

1.5.6 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung des Auftragnehmers zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 0,25 % des Preises für den Teil der Leistung, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, zu verlangen, jedoch insgesamt höchstens 5 % dieses Preises.

1.6 Mitwirkungspflichten des Kunden

1.6.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen (z.B. die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen für Hardware und Software). Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und bei Bedarf einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung des Auftragnehmers zur Verfügung steht. Soweit im Betrieb des Kunden besondere Sicherheitsanforderungen gelten, weist der Kunde den Auftragnehmer auf diese vor Vertragsschluss hin.

1.6.2 Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch des Auftragnehmers unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.

1.6.3 Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden, soweit entsprechende Leistungen des Auftragnehmers gemäß den vertraglichen Vereinbarungen nicht zu erbringen sind. Ordnungsgemäße Datensicherung bedeutet, dass die in Abhängigkeit von der Datensensitivität getroffenen Maßnahmen eine sofortige oder kurzfristige Wiederherstellung des Zustandes von Systemen, Daten, Programmen oder Prozeduren nach erkannter Beeinträchtigung ermöglichen.

1.6.4 Der Kunde hat dem Auftragnehmer Störungen in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen in Textform innerhalb von 24 Stunden zu melden.

1.6.5 Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Kunde die vom Auftragnehmer erteilten Hinweise befolgen.

1.6.6 Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Fehler, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden.

1.6.7 Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Dieser kann für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen und ist berechtigt, juristische Erklärungen in Zusammenhang mit den AGB abzugeben.

1.6.8 Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde alle dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten zusätzlich so zu sichern, dass sie im Fall eines Datenverlusts oder einer Beschädigung und Verlust von Datenträgern wiederhergestellt werden können.

1.6.9 Der Kunde erkennt an, dass die Software samt der Bedienungsanleitung und weiterer Unterlagen — auch in künftigen Versionen — urheberrechtlich geschützt sind. Insbesondere Quellprogramme sind Betriebsgeheimnisse des Auftragnehmers.

1.6.10 Der Kunde wird die gelieferten Originaldatenträger an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren sowie seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der AGBs des Auftragnehmers sowie der Regelungen des Urheberrechts hinweisen.

1.6.11 Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung von Software sichergestellt ist.

1.6.12 Der Auftragnehmer kann zusätzliche Vergütung seines Aufwands auf Basis seiner aktuellen Preisliste verlangen, soweit (a) er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, (b) eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist oder (c) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt.

1.6.13 Der Kunde teilt dem Auftragnehmer jede Veränderung bei den Mitarbeitern und Usern der des Auftragnehmers zu erbringenden Leistungen mit, soweit diese für die Leistungserbringung des Auftragnehmers von Bedeutung sind. Die durch Veränderungen entstehenden Mehrkosten werden vom Kunden übernommen.

1.6.14 Der Kunde stellt sicher, dass es durch die Nutzung und Speicherung von privaten Daten auf den vom Auftragnehmer betriebenen Systemen nicht zu rechtlichen Risiken für den Auftragnehmer kommt. Soweit aufgrund von genutzten oder gespeicherten privaten Daten Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer gestellt werden, wird der Kunde den Auftragnehmer von allen Ansprüchen freistellen.

1.6.15 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, ist der Kunde für ein ordnungsgemäßes Lizenzmanagement verantwortlich. Lizenzen und Zugangsdaten für Drittsoftware (insbesondere Microsoft 365) sowie deren Richtigkeit und Aktualität sind vom Kunden bereitzustellen und zu prüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Kunden bereitgestellte Lizenzen.

1.6.16 Änderungen an Leistungen des Auftragnehmers oder an der des Auftragnehmers betriebenen IT-Infrastruktur durch den Kunden sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftragnehmer zulässig. Soweit nicht abgestimmte Änderungen zu Mehraufwänden bei dem Auftragnehmer führen, sind diese vom Kunden gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste zu vergüten.

1.6.17 Wenn vom Kunden beauftragte Dritte nicht mit dem Auftragnehmer abgestimmte Änderungen an Leistungen des Auftragnehmers oder an der vom Auftragnehmer betriebenen IT-Infrastruktur vornehmen, so ist der Auftragnehmer nicht für Ausfallzeiten, Störungen und Schäden verantwortlich und der Kunde trägt die bei dem Auftragnehmer entstehenden Mehraufwände.

1.6.18 Der Kunde wird die Leistungen des Auftragnehmers so einsetzen, dass die Datensicherheit und der Datenfluss im Kommunikationsnetz des Auftragnehmers nicht nachteilig beeinträchtigt werden.

1.6.19 Für seine Internetverbindung ist der Kunde selbst verantwortlich, um auf Leistungen aus diesem Vertrag zuzugreifen.

1.6.20 Soweit das Vertragsverhältnis oder Teile des Vertragsverhältnisses enden, wird der Kunde sofort Agenten und vom Auftragnehmer dem Kunden zur Verfügung gestellte Software löschen. Die Verbindung zum Rechenzentrum wird vom Kunden unverzüglich beendet.

1.6.21 Die ordnungsgemäße Leistungserbringung setzt voraus, dass der Kunde die jeweils vom Auftragnehmer angegebenen Anforderungen (insbesondere bezüglich eingesetzter Systeme, Tools, Softwareversionen und Lizenzen) erfüllt. Eine Unterstützung, Gewährleistung oder Haftung für nicht freigegebene oder inkompatible Systeme, Tools oder Versionen ist ausgeschlossen.

1.7 Abtretung von Rechten

1.7.1 Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Einwilligung des Auftragnehmers abtreten.

1.7.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche ihm aus den Verträgen obliegende Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. Der Auftragnehmer wird dafür Sorge tragen, dass dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

1.8 Vertraulichkeit, Obhutspflichten, Kontrollrechte

1.8.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung dieses Vertrages übereinander erfahren, gegenüber Dritten geheim zu halten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.

1.8.2 Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.

1.8.3 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Schutzmechanismen, Schutzroutinen oder Daten, Videos oder andere Medien aus Hard- und Software oder z. B. dem Portal zu entfernen und herunterzuladen.

1.8.4 Zur Kontrolle der Einhaltung der AGB steht dem Auftragnehmer auf Wunsch jederzeit im Jahr ein Inspektionsrecht in den Geschäftsräumen des Kunden zu.

1.8.5 Dem Kunden ist es untersagt, während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Vertragsbeendigung Mitarbeiter oder beauftragte freie Mitarbeiter des Auftragnehmers unmittelbar oder mittelbar abzuwerben oder zu beschäftigen, es sei denn, der Auftragnehmer hat zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Abwerbeverbot verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 Euro.

1.9 Datenschutz

Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV ist als Anlage 1 Bestandteil dieser AGB.

1.10 Leistungsstörung, Mängelhaftung

Bei nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung, die vom Auftragnehmer zu vertreten ist, hat der Kunde das Recht, dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Verstreicht diese Frist ergebnislos, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen, es sei denn, der Kunde weist innerhalb von vier Wochen nach der Kündigung nach, dass diese Leistungen für ihn nicht nutzbar sind.

1.11 Haftung

1.11.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

1.11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 10.000 EUR je Schadensfall. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen, ist in diesem Fall ausgeschlossen.

1.11.3 Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

1.11.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste oder sonstige Schäden, die durch die Systeme oder Leistungen Dritter verursacht werden, sofern der Auftragnehmer diese lediglich vermittelt oder im Namen des Kunden beauftragt hat. Die Haftung ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei angemessener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

1.11.5 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

1.11.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

1.12 Höhere Gewalt

Als höhere Gewalt gelten solche Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden konnten. Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbarer Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, Stromausfälle, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Hindernisse befreien für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung.

1.13 Schutzrechte Dritter

1.13.1 Der Kunde darf in Software oder Hardware enthaltene Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise des Auftragnehmers nicht entfernen und hat diese bei zulässigen Kopien beizubehalten.

1.13.2 Der Auftragnehmer stellt den Kunden von Ansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen frei, soweit diese auf der vertragsgemäßen Nutzung der vom Auftragnehmer bereitgestellten Software oder Hardware beruhen.

1.13.3 Der Auftragnehmer darf zum Zwecke der Anspruchsabwehr Änderungen an der betroffenen Software oder Hardware vornehmen. Der Kunde hat hierbei zumutbare Mitwirkung zu leisten.

1.14 Obhuts-, Anzeige- und Duldungspflichten des Kunden

1.14.1 Der Kunde hat Passwörter und Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen und bei Anhaltspunkten für Missbrauch oder unbefugten Zugriff den Auftragnehmer unverzüglich in Textform zu informieren.

1.14.2 Der Kunde hat gelieferte Hard- und Software sowie die zugehörige Dokumentation nach Erhalt unverzüglich zu prüfen. Erkennbare Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich zu melden.

1.15 Nutzungsrechte

1.15.1 Mit vollständiger Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software im vereinbarten Umfang. Weitergabe, Vermietung oder Vertrieb sind unzulässig.

1.15.2 Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung und ist vergütungspflichtig.

1.15.3 Der Kunde darf Kopien nur im Rahmen des vertragsgemäßen Einsatzes erstellen.

1.15.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen.

1.15.5 Das Eigentum an überlassenen Vervielfältigungsstücken bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung.

1.15.6 Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Lizenzbedingungen kann der Auftragnehmer das Nutzungsrecht widerrufen.

1.15.7 Für Drittsoftware gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters.

1.16 IT-Sicherheit

Für die Maßnahmen zur IT-Sicherheit ist der Kunde verantwortlich. Dies betrifft auch die Notfallorganisation. Der Kunde erstellt ein IT-Sicherheits- und ein Notfallkonzept.

1.17 Mitteilungen

1.17.1 Alle rechtserheblichen Mitteilungen an den Auftragnehmer im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind in Textform an buchhaltung@tprime.de zu richten.

1.17.2 Mitteilungen des Auftragnehmers an den Kunden erfolgen in Textform an die im Vertrag angegebene oder zuletzt vom Kunden in Textform mitgeteilte Kontaktadresse. Ändert der Kunde seine Kontaktdaten ohne den Auftragnehmer hierüber in Textform zu informieren, gelten Mitteilungen an die zuletzt bekannte Kontaktadresse als ordnungsgemäß zugegangen.

1.18 Exportkontrollvorschrift

Der Kunde beachtet eigenverantwortlich alle anwendbaren Import- und Exportvorschriften. Bei grenzüberschreitenden Leistungen trägt er Zölle, Abgaben und Gebühren und wickelt behördliche Verfahren eigenständig ab, soweit nichts anderes vereinbart ist.

1.19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

1.20 Schlussbestimmungen

1.20.1 Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Textform. Ein mündlicher Verzicht auf die Textform wird ausgeschlossen.

1.20.2 Alle Ansprüche aus dem Vertrag mit Ausnahme von Ansprüchen wegen der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verjähren in zwölf Monaten.

1.20.3 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

1.21 Werbeklausel

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen und das Unternehmenslogo des Auftraggebers sowie eine sachliche Beschreibung der im Rahmen der Zusammenarbeit erbrachten Leistungen als Referenz zu nutzen. Dies gilt sowohl während der laufenden Zusammenarbeit als auch nach deren Abschluss. Die Verwendung erfolgt ausschließlich zu Marketing- und Kommunikationszwecken (z. B. auf der Website, in Präsentationen oder Ausschreibungen) und in einer sachlichen, nicht wertenden Form. Vertrauliche Informationen oder projektspezifische Details, die über die allgemeine Beschreibung der Zusammenarbeit hinausgehen, bleiben hiervon unberührt und unterliegen weiterhin der Vertraulichkeit.

2. Teil A — IT-Abo — IT-Portal & Service

2.1 Leistungsbeschreibung und Umfang

Der Auftragnehmer stellt dem Kunden IT-Dienstleistungen im Rahmen eines fortlaufenden IT-Servicevertrags zur Verfügung („IT-Abo"). Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils vereinbarten Auftragsbestätigung. Bestandteil des IT-Abos sind:

  • Support für Standardanfragen und Anwenderhilfe über das IT-Portal via Fernzugriff
  • Monitoring und Remote-Support
  • Systembetreuung und Sicherheitsüberwachung
  • IT-Schulungen und Onboarding als Video
  • Lizenz- und Benutzerverwaltung
  • Regelmäßige Beratung zur digitalen Effizienz (z. B. M365-Nutzung)
  • 1x Jährlicher Innovations-Check

Das IT-Abo umfasst die im jeweils aktuellen Vertragsumfang genannten Leistungen. Andere Leistungen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Leistungsbestandteil und werden ansonsten separat abgerechnet.

2.2 Nicht enthaltene Leistungen

Nicht im IT-Abo enthalten sind insbesondere Netzwerk-/Drucker-/Telefonieanpassungen, individuelle Softwareentwicklung, Migrationen, API-Anbindungen, komplexe Integrationen, Serveradministration und Hardwaresupport.

2.3 Besondere Regelungen zum Support für Standardanfragen

(1) Der Kunde erhält im Rahmen des IT-Abos eine Support-Flatrate für Standardanfragen zu den im Portal bereitgestellten IT-Themen.

(2) Voraussetzung für den unbegrenzten Support ist die aktive Nutzung des tprime IT-Portals durch den Kunden, insbesondere die Absolvierung des vollständigen Onboardings und die Nutzung der dort bereitgestellten Schulungs- und Informationsangebote.

(3) Die Flatrate gilt ausschließlich für die folgenden Themengebiete des IT-Abos:

  • Microsoft 365-Anwendungen (z. B. Outlook, Teams, Word, Excel, OneDrive, SharePoint)
  • User-Anlage und Benutzerverwaltung im Rahmen M365
  • Lizenzverwaltung für Microsoft 365
  • Erstberatung (max. 15 Minuten je Einzelfall)
  • Allgemeine Anwenderfragen zu den Portal-Inhalten
  • Nutzung, Bedienung und Struktur des tprime IT-Portals
  • Anwenderfragen nach abgeschlossenem Onboarding in die tprime Struktur

(4) Fair Use: Die Support-Flatrate steht unter dem Vorbehalt eines fairen und sachgerechten Gebrauchs. Voraussetzung für den unbegrenzten Zugang zum Support ist, dass die verfügbaren Videos und Schulungsunterlagen zum jeweiligen Thema durch den Kunden bzw. seine Mitarbeiter zuvor vollständig und nachvollziehbar genutzt wurden. Bei wiederholter oder missbräuchlicher Inanspruchnahme ohne Nutzung der zur Verfügung gestellten Self-Service-Materialien behält sich der Auftragnehmer vor, die Supportleistung zu beschränken oder nach Aufwand abzurechnen.

2.4 Sonstiges

Vorgehaltene, vom Kunden gewünschte Tools und deren Lizenzen werden vom Kunden bereitgestellt und aktuell gehalten. Das Vervielfältigen, Verbreiten oder Weitergeben der über das Portal bereitgestellten Inhalte und Unterlagen ist untersagt.

2.5 Vergütung, Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Vergütung für das IT-Abo richtet sich nach dem jeweils gültigen Angebot oder der Preisliste des Auftragnehmers. Es gelten im Übrigen die allgemeinen Bestimmungen zu Vergütung, Zahlung, Laufzeit und Kündigung gemäß Abschnitt 1 dieser AGB.

3. Teil B — Projekte (Pauschalvergütung)

3.1 Projektgegenstand und Leistungsbeschreibung

Der Auftragnehmer übernimmt projektbezogene IT-Dienstleistungen („Projekte") wie z.B. M365-Einführungen, Migrationen, individuelle Automatisierungen, Digitalisierungsprojekte oder IT-Audits. Der konkrete Leistungsumfang, die Meilensteine und die Ziele werden im jeweiligen Angebot/Auftragsdokument verbindlich definiert.

3.2 Durchführung, Mitwirkungspflichten, Erfolg

(1) Leistungsart: Projektverträge sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Dienstverträge im Sinn von § 611 BGB. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, außer dies wurde schriftlich als Werkvertrag vereinbart (siehe auch Ziff. 1.1.3 und 1.1.4).

(2) Mitwirkungspflichten: Es gelten die allgemeinen Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 1.8 dieser AGB. Im Projekt benennt der Kunde einen verantwortlichen Ansprechpartner, der zur Abstimmung und Abnahme für das Projekt berechtigt ist.

(3) Zwischen- und Endabnahme: Teilergebnisse können nach Absprache abgenommen werden (schriftlich oder konkludent durch Nutzung). Das Gesamtprojekt gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht sich binnen zwei Wochen nach Abschluss widerspricht bzw. Kommentare einreicht.

(4) Change Requests: Änderungen und Erweiterungen des Projektumfangs bedürfen einer bestätigten Projektänderungsvereinbarung. Hierfür kann eine Mehrvergütung verlangt werden.

3.3 Projektvergütung, Abnahme und Verzug

(1) Die Vergütung wird im Angebot/Auftrag geregelt und erfolgt als Festpreis (Pauschalvergütung) oder nach vereinbarten Stundensätzen. Zusätzliche Leistungen, die nicht Vertragsbestandteil sind, werden nach Aufwand zu den jeweiligen Standardpreisen abgerechnet. Es gilt Abschnitt 1.4 dieser AGB entsprechend.

(2) Projektleistungen sind gemäß dem individuell vereinbarten Zahlungsplan zahlbar. Ist kein Zahlungsplan vereinbart, sind die Leistungen nach Abnahme oder, im Falle von Teilabnahmen, nach Erreichen der jeweils abgenommenen Stufe, spätestens jedoch 7 Tage nach Rechnungsstellung, zu bezahlen.

(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.

4. Teil C — Stundenbasierte Leistungen (nach Aufwand)

4.1 Leistungsumfang und Durchführung

Der Auftragnehmer erbringt Einzelaufträge, Beratungen und weitere projektunabhängige Dienstleistungen nach zeitlichem Aufwand. Die zu erbringenden Leistungen und deren Umfang werden in Einzelaufträgen/Serviceprotokollen oder im IT-Portal festgehalten.

4.2 Stundensätze, Nachweise und Abrechnung

Die Vergütung erfolgt nach den jeweils vereinbarten Stundensätzen oder nach Preisliste des Auftragnehmers, berechnet im 15-Minuten-Takt, falls nicht ausdrücklich anders geregelt. Leistungsnachweise und Tätigkeitsprotokolle gelten als genehmigt, sofern nicht binnen 14 Tagen nach Zugang schriftlich widersprochen wird. Im Übrigen gelten die allgemeinen Zahlungs- und Einwendungsfristen aus Abschnitt 1.4 entsprechend.

4.3 Sonderleistungen und Rückfragen

Sonderleistungen (z.B. Support außerhalb der Kernzeiten, Notdienst, Reisekosten) werden nach Preisliste mit Zuschlägen abgerechnet.

4.4 Kündigung

Stundenbasierte Rahmenverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Monats (oder gemäß Auftragsbestätigung) schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Anlage 1: Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung

Präambel

Diese Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung findet immer dann Anwendung, wenn und soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten nach Maßgabe von Art. 28 DSGVO verarbeitet. Sie ist integraler Bestandteil der AGB und gilt für alle Vertragskonstellationen, sofern die Voraussetzungen der Auftragsverarbeitung vorliegen.

1 Anwendungsbereich

1.1 Die Bedingungen in Ziffer 8 regeln die Auftragsdatenverarbeitung (ADV). Nachrangig ergänzend gelten die Regelungen in Ziffer 1.

1.2 Ziffer 9 konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus dem Vertrag gemäß Art. 28 EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ergeben. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag im Zusammenhang stehen und bei denen Mitarbeiter, Vertreter oder Organe des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer beauftragte Dritte mit personenbezogenen Daten des Kunden in Berührung kommen können.

2 Gegenstand und Dauer der Vereinbarung

2.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten für den Kunden im Sinne von Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 DS-GVO auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen.

2.2 Die vertraglich vereinbarte Dienstleistung wird ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erbracht. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind.

2.3 Die Auftragsdatenverarbeitung beginnt zu dem im Vertrag festgelegten Termin und endet gemäß den vertraglichen Vereinbarungen. Soweit keine Beendigungstermine vereinbart sind, gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt dann vier Wochen zum Monatsende.

2.4 Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen Datenschutzvorschriften oder die Bestimmungen dieses Vertrages vorliegt, der Auftragnehmer eine Weisung des Kunden nicht ausführen kann oder will oder der Auftragnehmer Kontrollrechte des Kunden vertragswidrig verweigert.

3 Art und Zweck der Verarbeitung

Die Art und der Zweck der Verarbeitung, die Arten der personenbezogenen Daten sowie die Kategorien betroffener Personen werden in einem gesonderten Dokument festgelegt.

4 Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Kunden

4.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Kunde verantwortlich.

4.2 Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen und schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format festzulegen.

4.3 Der Kunde erteilt alle Aufträge, Teilaufträge und Weisungen in der Regel schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

4.4 Der Kunde ist berechtigt, sich vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig in angemessener Weise von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen.

4.5 Der Kunde informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.

4.6 Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.

5 Weisungsberechtigte des Kunden, Weisungsempfänger des Auftragnehmers

5.1 Die weisungsberechtigten Personen des Kunden, die Weisungsempfänger beim Auftragnehmer und die für die Weisung zu nutzenden Kommunikationskanäle sind in einem gesonderten Dokument festgelegt.

5.2 Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der Ansprechpartner sind dem Vertragspartner unverzüglich die Nachfolger bzw. die Vertreter mitzuteilen. Die Weisungen sind für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren.

6 Pflichten des Auftragnehmers

6.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Kunden, sofern er nicht zu einer anderen Verarbeitung durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten verpflichtet ist.

6.2 Der Auftragnehmer verwendet die zur Verarbeitung überlassenen personenbezogenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke.

6.3 Der Auftragnehmer sichert zu, dass die für den Kunden verarbeiteten Daten von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt werden.

6.4 Die Datenträger, die vom Kunden stammen bzw. für den Kunden genutzt werden, werden besonders gekennzeichnet. Eingang und Ausgang sowie die laufende Verwendung werden dokumentiert.

6.5 Der Auftragnehmer hat über die gesamte Abwicklung der Dienstleistung für den Kunden die in einem gesonderten Dokument festgelegten Überprüfungen durchzuführen. Das Ergebnis der Kontrollen ist zu dokumentieren.

6.6 Bei der Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen nach Art. 12 bis 22 DS-GVO hat der Auftragnehmer im notwendigen Umfang mitzuwirken und den Kunden soweit möglich angemessen zu unterstützen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit e und f DS-GVO).

6.7 Der Auftragnehmer wird den Kunden unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn eine vom Kunden erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.

6.8 Der Auftragnehmer hat personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis zu berichtigen, zu löschen oder deren Verarbeitung einzuschränken, wenn der Kunde dies mittels einer Weisung verlangt.

6.9 Auskünfte über personenbezogene Daten an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger Weisung oder Zustimmung durch den Kunden erteilen.

6.10 Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Kunde berechtigt ist, die Einhaltung der Vorschriften über Datenschutz und Datensicherheit im angemessenen und erforderlichen Umfang zu kontrollieren (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. h DS-GVO).

6.11–6.17 Der Auftragnehmer wirkt bei Kontrollen unterstützend mit, gewährleistet die Vertraulichkeit seiner Beschäftigten gemäß Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. b und Art. 29 DS-GVO und informiert den Kunden unverzüglich über den Ausschluss von genehmigten Verhaltensregeln oder den Widerruf einer Zertifizierung.

7 Mitteilungspflichten bei Störungen und Verletzungen

Der Auftragnehmer teilt dem Kunden unverzüglich Störungen, Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen sowie den Verdacht auf Datenschutzverletzungen mit. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und Art. 34 DS-GVO.

8 Unterauftragsverhältnisse mit Subunternehmern

8.1 Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des Kunden ist dem Auftragnehmer nur mit Genehmigung des Kunden gestattet (Art. 28 Abs. 2 DSGVO).

8.2 Eine Beauftragung von Subunternehmern in Drittstaaten darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind.

8.3 Der Auftragnehmer hat vertraglich sicherzustellen, dass die vereinbarten Regelungen auch gegenüber Subunternehmern gelten.

8.4–8.9 Der Vertrag mit dem Subunternehmer muss schriftlich abgefasst werden. Die Weiterleitung von Daten ist erst zulässig, wenn der Subunternehmer die Verpflichtungen nach Art. 29 und Art. 32 Abs. 4 DS-GVO erfüllt hat. Der Auftragnehmer informiert den Kunden über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung neuer oder die Ersetzung bisheriger Subunternehmer.

9 Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DS-GVO

9.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zu treffen.

9.2 Die Maßnahmen orientieren sich am jeweils aktuellen Stand der Technik und gewährleisten insbesondere ein angemessenes Schutzniveau im Hinblick auf Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme.

9.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Maßnahmen fortzuschreiben und der technischen Entwicklung anzupassen, soweit dadurch das ursprünglich vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.

9.4 Dem Kunden wird auf Anfrage eine allgemein verständliche Darstellung der jeweils aktuellen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verfügung gestellt.

10 Verpflichtungen nach Beendigung des Auftrags

10.1 Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangte Daten, Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse dem Kunden auszuhändigen oder datenschutzgerecht zu löschen bzw. zu vernichten.

10.2 Die Löschung bzw. Vernichtung ist dem Kunden mit Datumsangabe schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen.

11 Haftung, Aufbewahrung

11.1 Auf Art. 82 DS-GVO wird verwiesen. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen gemäß den AGB.

11.2 Vereinbarungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Kontroll- und Prüfungsunterlagen sind von beiden Vertragspartnern für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren.

Stand: Oktober 2025 · Version 1.1